Mitglied des Hartmannbundes kann jede(r) zur Ausübung ihres/seines Berufes in Deutschland befugte Ärztin/Arzt und Zahnärztin/Zahnarzt werden. Studierende der Human- oder Zahnmedizin können die außerordentliche Mitgliedschaft beantragen.
Die Beitrittserklärung für Studierende finden Sie HIER sowie unterhalb der Beitrittserklärung für Ärztinnen und Ärzte auf dieser Seite.